Urteil des LAG Düsseldorf stärkt Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer: Anspruch auf Urlaubsgeld für zusätzliche Urlaubstage bestätigt

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf vom 12. März 2024 (Az. 14 SLa 1/24) befasst sich mit der Frage, ob ein schwerbehinderter Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung für zusätzliche Urlaubstage nach § 208 SGB IX hat. Das LAG entschied zugunsten des Klägers und hob damit das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 24. November 2023 (Az. 1 Ca 336/23) auf.

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Genehmigungsvorbehalte bei der Verordnung von medizinischem Cannabis: G-BA regelt Ausnahmen

 

**Berlin, 18. Juli 2024 –** Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bedeutende Neuerungen bezüglich der Verordnung von medizinischem Cannabis beschlossen. Bisher musste die erste Verordnung von Cannabisprodukten in der Regel von der Krankenkasse genehmigt werden. Diese Genehmigung war bei Folgeverordnungen nur bei einem Produktwechsel notwendig. Doch nun hat der G-BA spezifische Regelungen festgelegt, die definieren, bei welchen ärztlichen Qualifikationen der Genehmigungsvorbehalt entfällt.

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Kündigung

Mein Name ist Karsten Beinhorn, ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht. Ich habe mich auf Kündigungsschutzprozesse spezialisiert. Sie haben eine Kündigung erhalten oder befürchten, demnächst eine zu erhalten? Dann nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Erstberatung. In diesem Telefonat klären wir folgende Fragen: Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage? Welche Abfindung kann erreicht werden? Wie lange kann der Kündigungstermin hinausgeschoben werden? Für welchen Zeitraum kann eine Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge erreicht werden? Wie lange dauert das Verfahren? Welche Kosten können entstehen (sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht)?
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Cannabisblüten als Medizin bedürfen einer besonderen Begründung.

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat in vier Urteilen die Voraussetzungen der Genehmigung vertragsärztlicher Verordnungen von Cannabisblüten durch die Krankenkassen gemäß § 31 Abs. 6 SGB V präzisiert.

Bei der Auswahl der Darreichungsform und der Verordnungsmenge hat der Vertragsarzt das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Insoweit steht ihm keine Einschätzungsprärogative  zu. Bei voraussichtlich gleicher Geeignetheit von Cannabisblüten, Cannabisextrakten und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon besteht nur ein Anspruch auf Versorgung mit dem kostengünstigsten Mittel. Die Krankenkasse ist berechtigt, trotz Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen die Genehmigung der vom Vertragsarzt beabsichtigten Verordnung zu verweigern und auf eine günstigere, voraussichtlich gleich geeignete Darreichungsform zu verweisen.

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