Arztfragebogen mit begründeter Stellungnahme zu Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit April 2017 begleite ich Patienten als meine Mandaten im Antrags,- Widerspruch- und Klageverfahren, um deren Ansprüche nach § 31 Abs. 6 SGB V auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon durchzusetzen.
Seit erkennbar wurde, dass die Rechtsprechung sich mit den Arztfragebögen, die vom Medizinischen Dienst und den Krankenkassen herausgegeben wurden, nicht zufriedengeben würde, haben wir versucht einen Arztfragebogen zur Verfügung zu stellen, der die regelmäßig auftretenden Fragestellungen berücksichtigt. Es liegt nunmehr die 3. überarbeitet Auflage vor.

Die Erfahrungen mit unserem Fragebogen bewerten wir als überwiegend positiv. So konnten wir in einige Widerspruchsverfahren nur durch das Nachreichen eines sorgfältig ausgefüllten Fragebogens Abhilfebescheide erwirken.

Mir ist bewusst, dass die Anforderungen an die „begründete Stellungnahme“ durch den Vertragsarzt/die Vertragsärztin hoch sind und die Vergütung unzureichend. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass eine sorgfältig ausgefüllter Fragebogen unter Beachtung der Endnoten spätere Nachfragen erheblich reduziert.

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat in vier Urteilen die Voraussetzungen der Genehmigung vertragsärztlicher Verordnungen von Cannabisblüten durch die Krankenkassen gemäß § 31 Abs. 6 SGB V präzisiert (Quelle, Terminbericht Nr. 43/22 vom 11.11.2022). Die Urteile liegen im Volltext noch nicht vor. Die bisher aus dem Terminsbericht
gewonnenen Erkenntnisse habe ich nunmehr eingearbeitet.

Um die Anforderungen des Gerichts zu den einzelnen Fragen schneller zu überschauen, habe ich die Ausführungen des Gerichts an den geeigneten Stellen in den Fragebogen eingefügt. Dies soll einerseits die Arbeit erleichtern und andererseits deutlich machen, in welchem Lichte die Antworten zu lesen sind. Es bleibt nun abzuwarten, welche Herausforderung die Änderung der Arzneimittelrichtlinie bringt.

Bei Interesse an dem Fragebogen könne Sie sich auf der Seite

medizincannabis.legal

eintragen und erhalten diesen zugesandt.

Ich hoffe, Ihnen und den Patienten mit diesem Fragebogen eine Hilfestellung gegeben zu haben. Für Anregungen und Kritik bin ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen


Karsten Beinhorn
Rechtsanwalt