Ich berate Sie bundesweit zu den Voraussetzungen eines Antrags auf Anerkennung einer Schwerbehinderung und vertrete Sie im Falle eines ablehnenden Bescheides des Integrationsamtes im Widerspruchsverfahren und im Klageverfahren vor dem Sozialgericht.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung richtig stellen, wenn Sie zu den Menschen gehören, deren Antrag abgelehnt wurde oder denen der Schwerbehindertenausweis nach einer Heilungsbewährung entzogen werden soll, dann sind Sie bei mir richtig.
Mein Name ist Karsten Beinhorn. Ich bin seit 1998 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht. Ich habe mich auf das Schwerbehindertenrecht spezialisiert.
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Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, werden Ihnen verschiedene Nachteilsausgleiche gewährt.
- Sie erhalten einen höheren Grad der Behinderung (GdB) und ggf. einen Schwerbehindertenausweis.
- Ab einem GdB von 50 genießen Sie den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen.
- Ab einem GdB von 30 können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen stellen.
- Ein GdB kann zu Steuerfreibeträgen führen.
- Sie können vorzeitig und mit geringeren Abschlägen in Rente gehen („Altersrente für schwerbehinderte Menschen“).
Ich bin im Sozialrecht bundesweit und in allen Instanzen tätig. Auswärtige Termine nehme ich nach Absprache wahr. Bitte sprechen Sie mit mir über die anfallenden Reisekosten.
Wir nutzen den Service und die Vorteile der Webakte. Unser Servicepartner für die Webakte ist die eConsult AG, auf deren Server unsere digitalen Akten gespeichert und sicher aufbewahrt werden. Über den Webakte-Login auf unserer Website können Sie sich jederzeit mit Ihren persönlichen Zugangsdaten einloggen und den aktuellen Stand Ihrer Akte einsehen. Sie haben passwortgeschützten Zugriff auf die Dokumente und können über die Webakte (statt per E-Mail) kommunizieren. In der Webakte finden Sie die Korrespondenz der Kanzlei mit Mandanten, Gegnern, Gerichten, Behörden, Sachverständigen sowie alle an uns übermittelten Schreiben, Dateien, Faxe und Dokumente. Einfache Funktionen ermöglichen das Einscannen und Hochladen von Daten. Wenn Sie die Webakte nicht nutzen möchten, können wir Ihnen selbstverständlich alle Informationen auch per Fax oder Post zusenden.
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