Genehmigungsvorbehalte bei der Verordnung von medizinischem Cannabis: G-BA regelt Ausnahmen

 

**Berlin, 18. Juli 2024 –** Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bedeutende Neuerungen bezüglich der Verordnung von medizinischem Cannabis beschlossen. Bisher musste die erste Verordnung von Cannabisprodukten in der Regel von der Krankenkasse genehmigt werden. Diese Genehmigung war bei Folgeverordnungen nur bei einem Produktwechsel notwendig. Doch nun hat der G-BA spezifische Regelungen festgelegt, die definieren, bei welchen ärztlichen Qualifikationen der Genehmigungsvorbehalt entfällt.

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