Kündigung, was tun?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Dann sollten Sie folgende Punkte beachten:
Frist für Kündigungsschutzklage: Die Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als rechtswirksam, auch wenn sie Mängel aufweist.
Kündigung nach längerer Abwesenheit: Erhalten Sie eine Kündigung z.B. nach einem Urlaub oder Krankenhausaufenthalt, ist besondere Sorgfalt und Eile geboten, da der Zugang und damit das Ende der Klagefrist nicht bekannt ist.
Vorsicht bei Abwicklungsverträgen: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Abwicklungsvertrag anbietet, sollten Sie besonders vorsichtig sein. Häufig enthalten solche Verträge Fallstricke, die für den Laien nicht ohne weiteres erkennbar sind. Eine mögliche Folge können Nachteile bei sozialrechtlichen Ansprüchen sein, z.B. beim Arbeitslosengeld. Hier gilt grundsätzlich: Nichts unterschreiben!
Arbeitsuchend melden: Melden Sie sich unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend. Verspätete Meldungen können zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen. Ihr Arbeitgeber muss Sie für die Meldung bei der Agentur für Arbeit freistellen.
Zwischenzeugnis anfordern: Wenn Sie noch kein aktuelles Zeugnis haben, sollten Sie umgehend bei Ihrem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis für Bewerbungszwecke anfordern.
Persönliche Beratung: Im Falle einer Kündigung stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht gerne zur Seite. In einem gemeinsamen Beratungsgespräch besprechen wir das weitere Vorgehen. Bringen Sie dazu bitte Ihren Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben, ggf. die Stellungnahme des Betriebsrates, ggf. die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung und die letzten Gehaltsabrechnungen mit.
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