Ein erster Anruf oder ein persönliches Erstgespräch, bei dem Sie von mir wichtige Hinweise erhalten können und nachdem Sie entscheiden können, ob Sie mich beauftragen möchten, kostet in der Regel – insbesondere in Kündigungsschutzsachen – nichts. Findet anschließend eine individuelle Beratung statt, werde ich eine Honorarvereinbarung mit Ihnen treffen.

Schon bei der ersten Kontaktaufnahme sollte über die Kosten gesprochen werden. Kostenlose Beratung gibt es bei mir nicht. Ich muss von meiner Dienstleistung leben und meine Dienstleistung ist erstklassig und wertvoll. Sie erfahren jedoch vorab, ab wann Gebühren entstehen.

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Erfahrungen & Bewertungen zu Karsten Beinhorn