Die Rechtsanwaltskammer Braunschweig hat mir gestattet, die Bezeichnungen „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und „Fachanwalt für Sozialrecht“ zu führen.
Dies setzt für beide Rechtsgebiete den Nachweis besonderer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im jeweiligen Rechtsgebiet voraus.
Um den Titel zu behalten, sind Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden und dies der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.
Die Spezialisierung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet führt zwangsläufig zu mehr Erfahrung in diesem Bereich.
Durch die Fokussierung auf die sich häufig überschneidenden Rechtsgebiete Arbeits- und Sozialrecht biete ich eine hervorragende Expertise.
Vielen Dank, dass Sie sich Zeit nehmen. Ihr Feedback ist mir wichtig!