
Die Rechtsanwaltskammer Braunschweig gestattet mir die Bezeichnungen „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und „Fachanwalt für Sozialrecht“ zu führen.
Dies setzt für beide Rechtsgebiete den Nachweis besonderer Kenntnisse und praktischer Erfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet voraus.
Fachanwälte sind, um den Titel behalten zu können, verpflichtet sich jährlich fortzubilden und dies der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.
Die Spezialisierung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet führt zwangsläufig zu mehr Erfahrung in diesem Bereich.
Durch die Fokussierung auf die sich vielfach überschneidenden Rechtsgebiete Arbeits- und Sozialrecht biete ich eine hervorragende Expertise.