Ich berate Sie bundesweit zu den Anforderungen an einen Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrades und vertrete Sie bei einem ablehnenden Bescheid Ihrer Pflegekasse im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie einen Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrades richtig stellen, wenn Sie zu den Menschen gehören, deren Antrag abgelehnt wurde oder denen ein zu niedriger Pflegegrad zuerkannt wurde, dann sind Sie bei mir richtig.
Mein Name ist Karsten Beinhorn. Ich bin seit 1998 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht. Ich habe mich auf die Einstufung von Pflegebedürftigkeit spezialisiert.
Rufen Sie mich einfach an unter 0551 61182 oder kontaktieren Sie mich online für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, erhalten Sie verschiedene Pflegegrade.
Alle Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 haben Anspruch auf bestimmte Leistungen.
- Je nachdem, ob ein Pflegebedürftiger zu Hause oder stationär gepflegt wird, zahlt die Pflegekasse unterschiedliche Leistungen.
- Wichtig sind auch die Pflegestufen. Für einen Heimaufenthalt gibt es zum Beispiel bis zu knapp 2000 Euro monatlich.
- Vollstationäre Leistungen
- Pflegesachleistung
- Pflegegeld
- Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld
- Weitere Pflegeleistungen
Ich bin im Sozialrecht bundesweit und in allen Instanzen tätig. Auswärtige Termine nehme ich nach Absprache wahr. Bitte sprechen Sie mit mir über die anfallenden Reisekosten.
Wir nutzen den Service und die Vorteile der Webakte. Unser Servicepartner für die Webakte ist die eConsult AG, auf deren Server unsere digitalen Akten gespeichert und sicher aufbewahrt werden. Über den Webakte-Login auf unserer Website können Sie sich jederzeit mit Ihren persönlichen Zugangsdaten einloggen und den aktuellen Stand Ihrer Akte einsehen. Sie haben passwortgeschützten Zugriff auf die Dokumente und können über die Webakte (statt per E-Mail) kommunizieren. In der Webakte finden Sie die Korrespondenz der Kanzlei mit Mandanten, Gegnern, Gerichten, Behörden, Sachverständigen sowie alle an uns übermittelten Schreiben, Dateien, Faxe und Dokumente. Einfache Funktionen ermöglichen das Einscannen und Hochladen von Daten. Wenn Sie die Webakte nicht nutzen möchten, können wir Ihnen selbstverständlich alle Informationen auch per Fax oder Post zusenden.
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