Ich berate Sie bundesweit zu den Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis und vertrete Sie im Falle einer ablehnenden Entscheidung Ihrer Krankenkasse im Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Sozialgericht.

In dringenden Fällen kläre ich, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse vorliegen.

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Seit 2017 gewährt § 31 Abs. 5 SGB V Versicherten mit einer schwerwiegenden Erkrankung einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität sowie auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

In der Praxis gestaltet sich die Durchsetzung des Anspruchs im Einzelfall oft schwierig. Die Verwaltungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen zur Gewährung von “Cannabis auf Rezept” ist uneinheitlich und die bisherige Rechtsprechung lückenhaft und unübersichtlich. Es empfiehlt sich, bereits den Erstantrag unter Berücksichtigung der bisherigen Entscheidungen sorgfältig zu formulieren, um möglichst eine kurzfristige Leistungsgewährung zu erreichen.

Ich bin im Sozialrecht bundesweit und in allen Instanzen tätig. Ich nehme auch auswärtige Termine wahr. Bitte sprechen Sie mit mir über die anfallenden Reisekosten.

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