Ich berate Sie bundesweit zu den Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis und vertrete Sie im Falle einer ablehnenden Entscheidung Ihrer Krankenkasse im Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Sozialgericht.
Medizinalcannabis in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Rechtslage nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die Versorgung mit Medizinalcannabis war in den vergangenen Jahren Gegenstand zahlreicher sozialgerichtlicher Verfahren. Als Fachanwalt für Sozialrecht habe ich seit Einführung des § 31 Abs. 6 SGB V zahlreiche Versicherte gegenüber gesetzlichen Krankenkassen vertreten und die Entwicklung der Rechtsprechung über viele Jahre begleitet.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Versorgung mit Medizinalcannabis grundlegend verändert. Ziel der Neuregelung ist es, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und den Einsatz kostengünstiger sowie zugelassener Arzneimittel stärker in den Vordergrund zu stellen.
Meine aktuelle Einschätzung
Nach meiner Auffassung hat sich die prozessuale Situation für gesetzlich Versicherte erheblich verschlechtert.
Verfahren, die unter der früheren Rechtslage gute Erfolgsaussichten hatten, lassen sich regelmäßig nicht mehr auf die heutige Gesetzeslage übertragen. Die bisherige Rechtsprechung verliert deshalb in weiten Teilen ihre praktische Bedeutung.
Insbesondere die Kostenübernahme von Cannabisblüten wird künftig nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen überhaupt rechtlich diskutierbar sein. Auch für andere cannabisbasierte Arzneimittel hat der Gesetzgeber den Vorrang zugelassener Arzneimittel deutlich gestärkt.
Was sollten Patientinnen und Patienten jetzt tun?
Nach meiner Einschätzung sollte zunächst der behandelnde Facharzt die neuen gesetzlichen Voraussetzungen prüfen und dokumentieren.
Erst wenn trotz Ausschöpfung der medizinischen Möglichkeiten weiterhin erhebliche rechtliche Fragen bestehen, kann im Einzelfall geprüft werden, ob ein Widerspruch oder ein sozialgerichtliches Verfahren überhaupt noch Aussicht auf Erfolg hat.
Pauschale Empfehlungen zur Klage gegen Krankenkassen halte ich derzeit nicht mehr für vertretbar.
Warum diese Seite bestehen bleibt
Ich werde die weitere Entwicklung der Rechtsprechung sowie mögliche verfassungsrechtliche Verfahren weiterhin beobachten und diese Seite bei wesentlichen Änderungen aktualisieren.
Die hier veröffentlichten Informationen dienen ausschließlich der Einordnung der aktuellen Rechtslage.
Ich bin im Sozialrecht bundesweit und in allen Instanzen tätig. Ich nehme auch auswärtige Termine wahr. Bitte sprechen Sie mit mir über die anfallenden Reisekosten.
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