Cannabis als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse

Ich berate bundesweit zu den Anforderungen eines erfolgreichen Kostenübernahmeantrags für Medizinal-Cannabis und vertrete Sie bei einem ablehnenden Bescheid Ihrer Krankenkasse im Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Sozialgericht.

In dringenden Fällen entscheiden wir, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Einstweiligen Anordnung auf Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenkasse gegeben sind.

In Einzelfällen berate ich zur Beantragung einer Genehmigung für den Eigenanbau.

Rufen Sie mich einfach unter 0551 61182 an oder nehmen Sie online kontakt für eine kostenlose Ersteinschätzung auf.

Seit 2017 gewährt § 31 Abs. 5 SGB V Versicherten  mit einer schwerwiegenden Erkrankung einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.

In der Praxis gestaltet sich die Durchsetzung des Anspruchs im Einzelfall oft schwierig. Die Verwaltungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen bei der Gewährung von “Cannabis auf Rezept” ist uneinheitlich und die bisherige Rechtsprechung lückenhaft und unübersichtlich. Es ist anzuraten,  bereits den ersten Antrag sorgfälltig, mit Blick auf die bisher ergangenen Entscheidungen, zu formulieren, um möglichst eine kurzfristige Leistungsgewährung zu erreichen.

Ich arbeite im Sozialrecht bundesweit und in allen Instanzen. Zu auswärtigen Terminen reise ich an. Sprechen Sie mich bitte auf anfallende Reisekosten an.

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