Gerne richte ich für Sie Ihre interne Meldestelle ein.
Ab dem 17. Dezember 2023 müssen auch kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitern die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) erfüllen. Gerne richte ich für Sie Ihre interne Meldestelle ein.