Kündigung, was soll ich tun?

Mal sieht man es kommen, weil die Stimmung im Unternehmen schon lange schlecht war, und mal wird man überrascht, da der Vorgesetzte bis gestern doch zufrieden schien. Eine Kündigung ist für die meisten Arbeitnehmer ein einschneidendes Erlebnis.

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Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag kann nicht nach § 312g Abs. 1 BGB vom Arbeitnehmer widerrufen werden.

Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag kann nicht nach § 312g Abs. 1 BGB vom Arbeitnehmer widerrufen werden. Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag ist kein nach dieser Vorschrift widerruflicher Vertrag. Der Arbeitnehmer ist „Verbraucher“ im Sinne von § 13 BGB und der Arbeitsvertrag ist Verbrauchervertrag im Sinne von § 310 Abs. 3 BGB. Bei dem arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag handelt es sich jedoch nicht um ein medizinrezeptfrei24.de Haustürgeschäft.

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