Die Streichung der Cannabisblüten aus der GKV – Rechtliche Lage, Risiken und realistische Handlungsmöglichkeiten
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) wurde der besondere Leistungsanspruch auf Cannabisarzneimittel in § 31 Abs. 6 SGB V grundlegend neu gefasst. Seit dem 30. Juli 2026 sind Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig; sie können nur noch auf Privatrezept bezogen werden. Für viele schwer chronisch erkrankte Menschen bedeutet dies eine drastische Verschlechterung ihrer Versorgungssituation.
Der folgende Beitrag erläutert die Gesetzesänderung, ihre praktischen Folgen und die juristischen Möglichkeiten aus anwaltlicher Sicht – mit bewusst zurückhaltender Bewertung der Erfolgsaussichten gerichtlicher und verfassungsrechtlicher Schritte.
