Fortbildungskosten zurückzahlen nach einer Kündigung? Warum die Vertragsklausel entscheidend ist
Der Arbeitgeber bezahlt eine Weiterbildung, wenige Monate später kündigt die Arbeitnehmerin. Muss sie die Kosten nun zurückzahlen? Die Antwort steht nicht allein in der Fortbildungsvereinbarung. Entscheidend ist, ob deren Rückzahlungsklausel rechtlich wirksam ist.
Vorformulierte Rückzahlungsklauseln unterliegen einer strengen Kontrolle. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zuletzt erneut bestätigt: Eine Klausel kann unwirksam sein, obwohl der Arbeitgeber die Fortbildung tatsächlich bezahlt hat und die beschäftigte Person innerhalb der vereinbarten Bindungszeit kündigt. In dem entschiedenen Fall verlangte eine Pflegeeinrichtung 9.347 Euro zurück – ohne Erfolg.
