„Ich bin ein sehr ernsthafter Possibilist“
Die Aussage in der Überschrift stammt von Hans Rosling. Der 2017 verstorben Rosling bezeichnet in seinem letzten Buch „Factfulness: Wie
Die Aussage in der Überschrift stammt von Hans Rosling. Der 2017 verstorben Rosling bezeichnet in seinem letzten Buch „Factfulness: Wie
Ich berate und vertrete mit Leidenschaft Arbeitnehmer bei Veränderungen in Ihrem Arbeitsleben. Ich führe Kündigungsschutzverfahren, berate im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen und verhandele möglichst hohe Abfindungen.
Vor einiger Zeit
Ich vertrete Arbeitnehmer und leitende Angestellte bundesweit in Kündigungsschutzverfahren vor allen Arbeitsgerichten, allen Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht. Mein Anspruch ist dabei die bestmöglichen Ergebnisse im Kündigungsschutzverfahren zu erzielen.
Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag kann nicht nach § 312g Abs. 1 BGB vom Arbeitnehmer widerrufen werden. Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag ist kein nach dieser Vorschrift widerruflicher Vertrag. Der Arbeitnehmer ist “Verbraucher” im Sinne von § 13 BGB und der Arbeitsvertrag ist Verbrauchervertrag im Sinne von § 310 Abs. 3 BGB. Bei dem arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag handelt es sich jedoch nicht um ein Haustürgeschäft.