Effektive Abwehr von Regressansprüchen nach § 116 SGB X – Unser Expertenservice für Sie

Sind Sie mit Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern konfrontiert? Als erfahrener Rechtsanwalt biete ich Ihnen professionelle Unterstützung bei der Abwehr von Ansprüchen gemäß § 116 SGB X. Ich stehe Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

  1. Unsere Expertise:

– Langjährige Erfahrung Im Sozialrecht

– Tiefgreifendes Verständnis des § 116 SGB X und relevanter Rechtsprechung

– Erfolgreiche Vertretung von Mandanten in komplexen Fällen

  1. Unser Leistungsangebot:

– Gründliche Prüfung der Regressforderungen

– Entwicklung maßgeschneiderter Abwehrstrategien

– Verhandlungen mit Sozialversicherungsträgern

– Vertretung vor Gericht, falls erforderlich

  1. Ihre Vorteile:

– Minimierung finanzieller Risiken

– Entlastung von rechtlichen Komplexitäten

– Optimierung Ihrer Erfolgsaussichten

– Persönliche und kompetente Betreuung

  1. Unser Vorgehen:

– Erstgespräch und Fallanalyse

– Erarbeitung einer individuellen Strategie

– Kontinuierliche Kommunikation und Beratung

– Zielorientierte Umsetzung der Abwehrmaßnahmen

Lassen Sie sich von unseren Experten beraten und sichern Sie sich eine starke rechtliche Vertretung. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch und erfahren Sie, wie wir Ihnen bei der Abwehr von Regressansprüchen nach § 116 SGB X helfen können.

Rufen Sie mich einfach an unter 0551 61182 oder kontaktieren Sie mich online für eine kostenlose Ersteinschätzung.

ch bin im Sozialrecht bundesweit und in allen Instanzen tätig. Auswärtige Termine nehme ich nach Absprache wahr. Bitte sprechen Sie mit mir über die anfallenden Reisekosten.

Wir nutzen den Service und die Vorteile der Webakte. Unser Servicepartner für die Webakte ist die eConsult AG, auf deren Server unsere digitalen Akten gespeichert und sicher aufbewahrt werden. Über den Webakte-Login auf unserer Website können Sie sich jederzeit mit Ihren persönlichen Zugangsdaten einloggen und den aktuellen Stand Ihrer Akte einsehen. Sie haben passwortgeschützten Zugriff auf die Dokumente und können über die Webakte (statt per E-Mail) kommunizieren. In der Webakte finden Sie die Korrespondenz der Kanzlei mit Mandanten, Gegnern, Gerichten, Behörden, Sachverständigen sowie alle an uns übermittelten Schreiben, Dateien, Faxe und Dokumente. Einfache Funktionen ermöglichen das Einscannen und Hochladen von Daten. Wenn Sie die Webakte nicht nutzen möchten, können wir Ihnen selbstverständlich alle Informationen auch per Fax oder Post zusenden.