Gesetzesänderung beendet eine Leistungsbewilligung nicht automatisch – SG Dresden zur Bestandskraft im Sozialrecht
Was geschieht mit einer bereits bewilligten Sozialleistung, wenn der Gesetzgeber später die Anspruchsvoraussetzungen ändert? Ein aktueller Beschluss des Sozialgerichts Dresden zeigt: Eine Gesetzesänderung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestandskräftige Bewilligung ihre Wirkung verliert.
