Effektive Abwehr von Regressansprüchen nach § 110 Abs. 1a SGB VII – Unser Expertenservice für Sie
Regressforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 110 Abs. 1a SGB VII können für Unternehmen, Verantwortliche und Führungskräfte schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen machen ihre Aufwendungen geltend, wenn sie einen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoß gegen Arbeitsschutzpflichten annehmen. Genau hier setzen wir mit unserem spezialisierten Service an.
Was wir für Sie tun können
Wir unterstützen Sie professionell bei der Abwehr solcher Regressansprüche. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
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Prüfung der Regressforderung und Bewertung der rechtlichen Grundlage nach § 110 Abs. 1a SGB VII
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Analyse des Unfallgeschehens und der betrieblichen Schutzmaßnahmen
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Bewertung, ob tatsächlich ein grob fahrlässiges Verhalten oder eine Pflichtverletzung vorliegt – häufig sind die Anforderungen der Rechtsprechung nicht erfüllt
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Entwicklung einer individuellen Abwehrstrategie, abgestimmt auf Ihren Betrieb und die Besonderheiten des Arbeitsunfalls
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Kommunikation mit dem Unfallversicherungsträger und Durchsetzung Ihrer Einwendungen
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Vertretung in Verwaltungs- und sozialgerichtlichen Verfahren
Warum unsere Expertise für Sie wertvoll ist
Die Rechtsprechung zu § 110 Abs. 1a SGB VII stellt strenge Voraussetzungen an:
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Grobe Fahrlässigkeit muss klar und belastbar nachweisbar sein.
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Zwischen Pflichtverstoß und Unfall muss ein konkreter ursächlicher Zusammenhang bestehen.
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Die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Unfallversicherungsträger.
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Organisatorische Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind umfassend zu würdigen – pauschale Vorwürfe reichen nicht aus.
Durch unsere langjährige Spezialisierung im Sozialrecht und unsere Erfahrung mit Regressfällen der Unfallversicherung können wir diese Punkte genau für Sie prüfen und Fehler im Vorgehen der BG/UK aufdecken.
Ihr Nutzen
Mit unserer Unterstützung profitieren Sie von:
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einer spürbaren Risikominimierung,
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der Entlastung von komplexen rechtlichen Abläufen,
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einer realistischen Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten,
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einer zielgerichteten und engagierten Vertretung gegenüber der Berufsgenossenschaft.
Unsere Arbeitsweise
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Erstgespräch und Unterlagenprüfung
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Rechtliche Bewertung der Regressvoraussetzungen
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Ausarbeitung einer individuellen Verteidigungsstrategie
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Engmaschige Abstimmung und Vertretung gegenüber der BG/UK
Kontakt
Für eine erste Einschätzung Ihres Falls stehen wir Ihnen telefonisch oder über unsere digitale Fallübermittlung zur Verfügung.
g.
