Effektive Abwehr von Regressansprüchen nach § 110 Abs. 1a SGB VII – Unser Expertenservice für Sie
Regressforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 110 Abs. 1a SGB VII können für Unternehmen, Verantwortliche und Führungskräfte schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen machen ihre Aufwendungen geltend, wenn sie einen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoß gegen Arbeitsschutzpflichten annehmen. Genau hier setzen wir mit unserem spezialisierten Service an.
