Ich heiße Karsten Beinhorn, bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht. Ich habe mich auf Kündigungsschutzklagen spezialisiert.
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer in Kündigungsauseinandersetzungen, bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen und beim Aushandeln von Abfindungen. Seit 1998 begleite ich meine Mandanten rechtlich, wenn Veränderungen in Ihrem Erwerbsleben bevorstehen.
Ich bin für Sie vor den Arbeitsgerichten Berlin, Braunschweig, Eisennach, Göttingen, Hamburg, Hameln, Hannover, Herford, Hildesheim, Kassel, Nordhausen, Paderborn und bundesweit tätig.
Warum soll ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wählen, der seine Kanzlei nicht in meiner Heimatstadt unterhält? Weil der Weg um Spezialisten lohnt. Kündigungsschutzklagen sind meine Spezialität und Spezialisierung geht mit einem größeren Wirkungskreis einher. Meine Kanzlei ist darauf eingestellt. Unser Ziel ist die optimale Vertretung vor Ihrem Arbeitsgericht. Ihr Arbeitgeber geht wahrscheinlich auch nicht zu dem Anwalt um die Ecke.
Das Klageziel einer Kündigungsschutzklage ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Viele Arbeitnehmer wünschen jedoch eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Ich berate Sie zu Ihren Möglichkeiten, damit Sie für sich eine gute Entscheidung treffen können und wir legen gemeinsam eine Strategie für Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz oder die Aushandlung einer hohen Abfindung fest.
Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung im Kündigungsschutzprozess. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird ist Verhandlungssache. Als Abfindungsverhandler sehe ich meine Aufgabe darin, für meinen Mandanten möglichst hohe Abfindungen zu vereinbaren.
Haben Sie den Eindruck, es stünde eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber bevor oder haben Sie gar bereits eine Kündigung erhalten, rufen Sie mich einfach unter 0551 61182 an oder nehmen Sie online Kontakt für eine kostenlose Ersteinschätzung auf.
Bitte beachten Sie DRINGEND, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung bei dem Arbeitsgericht zu erheben ist. Verlieren Sie also bitte keine Zeit!
Wir nutzen den Service und die Vorteile der Webakte. Unser Dienstleistungspartner für die Webakte ist die eConsult AG, auf deren Server unsere digitalen Akten gespeichert und sicher verwahrt werden. Über den Webakte-Login auf unserer Webseite können Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten jederzeit einloggen und Einblick in den aktuellen Stand Ihrer Rechtssache nehmen. Sie haben einen passwortgeschützten Zugang zu Dokumenten und können über die Webakte (statt Email) kommunizieren. In der Webakte befinden sich die Schreiben der Kanzlei an Mandanten, Gegner, Gerichte, Behörden, Gutachter sowie alle an uns übermittelten Schreiben, Dateien, Faxe und Dokumente. Über einfache Funktionen lassen sich Daten scannen und hochladen. Wenn Sie die Webakte nicht nutzen möchten, können wir Ihnen selbstverständlich alle Informationen auch per Fax oder per Post zukommen lassen.
