Ich berate bundesweit zu den Anforderungen eines Antrags für die Anerkennung einer Schwerbehinderung und vertrete Sie bei einem ablehnenden Bescheid Ihres Integrationsamtes im Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Sozialgericht.
Wenn Sie wissen möchten, wie man den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung richtig stellt, wenn Sie zu denjenigen gehören, deren Antrag abgelehnt wurde oder denen Ihr Schwerbehindertenausweis nach Heilungsbewährung entzogen werden soll, sind Sie bei mir richtig.
Ich heiße Karsten Beinhorn. Seit 1998 bin ich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht. Ich habe mich auf Schwerbehindertenrecht spezialisiert.
Rufen Sie mich einfach unter 0551 61182 an oder nehmen Sie online kontakt für eine kostenlose Ersteinschätzung auf.
Wenn Sie mit Ihrem Antrag Erfolg haben, werden Ihnen verschiedene Nachteilsausgleiche gewährt.
- Sie erhalten einen höheren Grad der Behinderung (GdB) und ggf. einen Schwerbehindertenausweis.
- Sie haben ab einem GdB von 50 den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte.
- Ab einem GdB 30 können Sie Antrag auf Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten bei der Agentur für Arbeit stellen.
- Ein GdB kann zu Steuerfreibeträgen führen.
- Sie können vorzeitig und mit weniger Abzügen in Rente gehen („Altersrente für Schwerbehinderte“).
Ich arbeite im Sozialrecht bundesweit und in allen Instanzen. Zu auswärtigen Terminen reise ich nach Absprache an. Sprechen Sie mich bitte auf anfallende Reisekosten an.
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