Als Fachanwalt für Arbeitsrecht umfasst mein Leistungsspektrum alle Tätigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts einschließlich der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Ich vertrete Arbeitnehmer und leitende Angestellte bundesweit in Kündigungsschutzverfahren vor  allen Arbeitsgerichten, allen Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht. Mein Anspruch ist dabei die bestmöglichen Ergebnisse im Kündigungsschutzverfahren zu erzielen.

Das Klageziel einer Kündigungsschutzklage ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Viele Arbeitnehmer wünschen jedoch eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Ich berate Sie zu Ihren Möglichkeiten, damit Sie für sich eine gute Entscheidung treffen können und wir legen gemeinsam eine Strategie für Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz oder die Aushandlung einer hohen Abfindung fest.

Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung im Kündigungsschutzprozess. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird ist Verhandlungssache. Als Abfindungsverhandler sehe ich meine Aufgabe darin für meinen Mandanten möglichst hohe Abfindungen zu vereinbaren.

Haben Sie den Eindruck, es stünde eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber bevor oder haben Sie gar bereits eine Kündigung erhalten, rufen Sie mich an. Eine Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage erhalten Sie von mir kostenlos. Oder senden Sie mir Ihre unverbindliche Anfrage.

Bitte beachten Sie DRINGEND, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung bei dem Arbeitsgericht zu erheben ist. Verlieren Sie keine Zeit!

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