Kündigung, was tun?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? In diesen Fall sollten Sie folgende Punkte beachten:
Frist für Kündigungsschutzklage: Die Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als rechtlich wirksam, auch wenn sie Mängel aufweisen sollte.
Kündigung nach längerer Abwesenheit: Finden Sie eine Kündigung z.B. nach einem Urlaub oder Krankenhausaufenthalt vor, ist besondere Sorgfalt und Eile geboten, da der Zugang und damit das Ende der Klagefrist nicht bekannt ist.
Vorsicht bei Abwicklungsverträgen: Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Abwicklungsvertrag anbietet, sollten Sie außerordentlich vorsichtig sein. Häufig enthalten solche Verträge Fallstricke, die für den Laien nicht ohne Weiteres erkennbar sind. Eine mögliche Folge können Nachteile in Bezug auf sozialrechtliche Ansprüche sein, wie z.B. das Arbeitslosengeld. Hier gilt grundsätzlich: Nichts unterschreiben!
Arbeitsuchend melden: Melden Sie sich unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend. Verspätete Meldungen können zu Sperrzeiten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld führen. Für die Meldung bei der Arbeitsagentur hat ihr Arbeitgeber Sie freizustellen.
Zwischenzeugnis anfordern: Soweit Sie kein aktuelles Zeugnis haben, sollten Sie unverzüglich ein Zwischenzeugnis bei Ihrem Arbeitgeber zu Bewerbungszwecken anfordern.
Persönliche Beratung: Im Fall einer Kündigung stehe ich Ihnen als auf das Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt gern zur Seite. In einem gemeinsamen Beratungsgespräch besprechen wir das weitere Vorgehen. Bringen Sie dazu bitte Ihren Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben, soweit vorhanden die Stellungnahme des Betriebsrates, ggf. Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung und die letzten Entgeltabrechnungen mit.
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