Schon bei der ersten Kontaktaufnahme sollte über die Kosten gesprochen werden. Kostenlose Beratung gibt es bei mir nicht. Ein erster Anruf oder ein persönliches Erstgespräch, bei dem Sie von mir wichtige Hinweise erhalten können und nachdem Sie entscheiden können, ob Sie mich beauftragen möchten, kostet in der Regel – insbesondere in Kündigungsschutzsachen – nichts. Findet anschließend eine individuelle Beratung statt, werde ich eine Honorarvereinbarung mit Ihnen treffen.

Ich werde in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) tätig. Individueller Honorarvereinbarungen können je nach Angelegenheit als Zeithonorar oder Pauschalhonorar vereinbart werden. Als Stundensatz werden € 225,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet. Die notwendige Transparenz zu den erbrachten Leistungen erhalten Sie regelmäßig durch Zwischenabrechnungen und detaillierte Zeitaufstellungen.

Wir bearbeiten auch Prozesskostenhilfe-Mandate. Beratungshilfe gewähre ich nur in Fällen, in denen ein entsprechender Berechtigungsschein vorliegt.

Für unsere Rechtsschutzversicherten Mandanten erledigen wir auch die Korrespondenz mit der Versicherung.

Rufen Sie mich an oder senden Sie mir Ihre unverbindliche Anfrage.

Bewertung, Erfahrung und Mitgliedschaft

Vielen Dank, dass Sie sich Zeit nehmen. Ihr Feedback ist mir wichtig!