Ein erster Anruf oder ein erstes persönliches Gespräch, bei dem Sie von mir wichtige Hinweise erhalten und entscheiden können, ob Sie mich beauftragen möchten, ist – insbesondere in Kündigungsschutzsachen – in der Regel kostenlos. Kommt es dann zu einer individuellen Beratung, werde ich mit Ihnen eine Honorarvereinbarung treffen.

Die Kosten sollten bereits bei der ersten Kontaktaufnahme besprochen werden. Kostenlose Beratung gibt es bei mir nicht. Ich muss von meiner Dienstleistung leben und meine Dienstleistung ist erstklassig und wertvoll. Sie erfahren aber im Voraus, ab wann Kosten anfallen.

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