Mein Name ist Karsten Beinhorn, ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht. Ich habe mich auf Kündigungsschutzprozesse spezialisiert.

Ich berate und vertrete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer in Kündigungsstreitigkeiten, bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen und bei der Verhandlung von Abfindungen. Seit 1998 begleite ich meine Mandantinnen und Mandanten rechtlich, wenn Veränderungen im Arbeitsleben anstehen.

Ich bin für Sie vor den Arbeitsgerichten Berlin, Braunschweig, Eisenach, Göttingen, Hamburg, Hameln, Hannover, Herford, Hildesheim, Kassel, Nordhausen, Paderborn und bundesweit tätig.

Warum sollte ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wählen, der seine Kanzlei nicht in meiner Heimatstadt hat? Weil sich der Weg zum Spezialisten lohnt. Kündigungsschutzklagen sind mein Spezialgebiet und mit der Spezialisierung geht ein größerer Aktionsradius einher. Darauf ist meine Kanzlei eingestellt. Unser Ziel ist es, Sie vor dem Arbeitsgericht optimal zu vertreten. Ihr Arbeitgeber geht wahrscheinlich auch nicht zum Anwalt um die Ecke.

Ziel einer Kündigungsschutzklage ist die Wiedereinstellung. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen aber auch eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Ich berate Sie über Ihre Möglichkeiten, damit Sie eine gute Entscheidung für sich treffen können, und wir erarbeiten gemeinsam eine Strategie für Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz oder für die Aushandlung einer hohen Abfindung.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine Abfindung im Kündigungsschutzprozess. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, ist Verhandlungssache. Als Abfindungsverhandler sehe ich meine Aufgabe darin, für meinen Mandanten eine möglichst hohe Abfindung zu vereinbaren.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber bevorsteht oder Sie sogar schon eine Kündigung erhalten haben, rufen Sie mich einfach unter 0551 61182 an oder kontaktieren Sie mich online für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Bitte beachten Sie DRINGEND, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden muss. Verlieren Sie also keine Zeit!

Wir nutzen den Service und die Vorteile der Webakte. Unser Servicepartner für die Webakte ist die eConsult AG, auf deren Server unsere digitalen Akten gespeichert und sicher aufbewahrt werden. Über den Webakte-Login auf unserer Website können Sie sich jederzeit mit Ihren persönlichen Zugangsdaten einloggen und den aktuellen Stand Ihrer Akte einsehen. Sie haben passwortgeschützten Zugriff auf die Dokumente und können über die Webakte (statt per E-Mail) kommunizieren. In der Webakte finden Sie die Korrespondenz der Kanzlei mit Mandanten, Gegnern, Gerichten, Behörden, Sachverständigen sowie alle an uns übermittelten Schreiben, Dateien, Faxe und Dokumente. Einfache Funktionen ermöglichen das Einscannen und Hochladen von Daten. Wenn Sie die Webakte nicht nutzen möchten, können wir Ihnen selbstverständlich alle Informationen auch per Fax oder Post zusenden.

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