Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme sollte über die Kosten gesprochen werden. Kostenlose Beratung gibt es bei mir nicht. Ein erster Anruf oder ein erstes persönliches Gespräch, bei dem Sie von mir wichtige Hinweise erhalten und entscheiden können, ob Sie mich beauftragen möchten, ist in der Regel – insbesondere in Kündigungsschutzsachen – kostenlos. Kommt es dann zu einer individuellen Beratung, werde ich mit Ihnen eine Honorarvereinbarung treffen.

In der Regel werde ich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) tätig. Individuelle Honorarvereinbarungen können je nach Angelegenheit als Zeithonorar oder als Pauschalhonorar vereinbart werden. Der Stundensatz beträgt € 270,00 zzgl. Mehrwertsteuer. Die notwendige Transparenz über die erbrachten Leistungen erhalten Sie regelmäßig durch Zwischenabrechnungen und detaillierte Zeitnachweise.

Ich übernehme auch Beratungshilfemandate. Beratungshilfe wird nur bei Vorliegen eines entsprechenden Berechtigungsscheins gewährt.

Für unsere rechtsschutzversicherten Mandanten übernehme ich auch die Korrespondenz mit der Versicherung.

Rufen Sie mich an oder senden Sie mir Ihre unverbindliche Anfrage.

Bewertung, Erfahrung und Mitgliedschaft

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